Ist eine Bewährungsstrafe angemessen für eine wissentlich verursachte HIV-Ansteckung?

Durch den Artikel zu dem Urteil zum Unfalltod durch den Mercedes-Benz Testfahrer ist mir gerade wieder die Meldung zum Urteil für die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa von letzter Woche eingefallen. Auch dort ging es mir durch den Kopf, daß eine Bewährungsstrafe doch ein IMHO nicht angemessenes Urteil ist, wenn jemand einen anderen wissentlich mit HIV ansteckt. Egal ob durch ungeschützten Sex oder auf anderem Weg. Immerhin ist das keine einfache Körperverletzung, sondern ist – nach heutigem Kenntnisstand – nicht heilbar und hat damit erhebliche Auswirkungen auf das restliche Leben des HIV-Positiven! Ich finde, auch hier sollte eine Gefängnisstrafe mindestens teilweise auch wirklich dazu führen, daß der/die Schuldige auch wirklich eine zeitlang sitzen muß. Ein Teil der Strafe – es kann ja durchaus auch der überwiegende Teil sein – sollte aber wirklich abgesessen werden müssen. Auch unter den Gesichtspunkten, daß die Ansteckung erfolgte, als der/die Täter noch minderjährig, drogenabhängig und welchen Gründen auch immer vermindert schuldfähig war, sollte wenigstens ein Teil der Strafe zu einer echten Bestrafung führen. Ich habe das Gefühl, daß unser Rechtssystem oftmals zu milde und gütig ist. Das ist irgendwie entgegengesetzt genauso falsch, wie die unmenschlich harten Strafen in den USA. Allerdings sind die völlig überzogenen Strafen in den USA – und ich rede da jetzt nur von den Gefängnisstrafen, denn die Todesstrafe ist schlicht so unmenschlich und grausam, daß man darüber gar nicht mehr zu diskutieren braucht – noch deutlich weiter von meinem Rechtsempfinden entfernt als die oft zu milden Urteile unserer Gesellschaft.

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