Verhöhnung der Opfer durch Bewährungsstrafe für Unfall mit Todesfolge

SPON berichtet heute davon, daß ein Testfahrer von Mercedes Benz lediglich zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden ist. Eine Sprecherin des Unternehmens teilte dazu noch mit, daß der Mann inzwischen nur noch Schreibtischarbeit macht, da er keinen Führerschein mehr hat.

Ich bin darüber ziemlich entsetzt, wie jemand, der schuldig am Tod eines Menschen ist, mit so einer geringen Strafe wegkommt. Ich mag das Urteil ja nicht mal als Strafe sehen, denn als Bewährungsstrafe und ohne seine Arbeit zu verlieren, bleibt dem Testfahrer ja lediglich der Verlust des Führerscheins als wirklich spürbare Bestrafung!

Und es handelte sich wirklich nicht um einen 08/15-Unfall, bei dem man die Folgen als tragisch, aber dennoch als Alltagsrisiko ansehen könnte, das jeder trägt, der am allgemeinen Verkehr teilnimmt. Laut SPON-Artikel ist der Fahrer mit 194 km/h unterwegs gewesen und ist dann mit immerhin noch 170 km/h in ein verunfalltes Auto gefahren, obwohl er das mit drei anderen Autos auf der Autobahn stehende Auto – allesamt mit aktivierter Warnblinkanlage – mindestens 500m vorher sehen konnte. Das ist für mich auf keinen Fall nur leicht fahrlässig, sondern erfüllt schon die krass grobe Fahrlässigkeit. Und jemand der grob fahrlässig das Leben eines anderen Menschen beendet, der sollte auf jeden Fall für eine gewisse Zeit ins Gefängnis wandern, ansonsten wird IMHO ein Menschenleben zu gering bewertet. Ob das dann 2 Jahre, 5 oder 10 oder mehr Jahre sein sollten, steht auf einem anderen Blatt und will ich jetzt gar nicht beurteilen. Ich finde vor allem, daß alle Mitmenschen mitbekommen sollten, daß ein Menschenleben mehr als ein auf die Finger klopfen wert ist!

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