Wieso darf eine durch ein verfassungswidriges Parlament gewählte Regierung noch 2 weitere Jahre im Amt bleiben?

Ich freue mich natürlich über das prinzipielle Urteil des schleswig-holsteinischen Verfassungsgerichts, daß die Sitzverteilung des aktuellen Landtags verfassungswidrig ist und stimme diesem Urteil voll und ganz zu. Denn Überhangmandate dürfen natürlich nicht dazu führen, daß sich die prozentuale Verteilung der Sitze gegenüber dem Ergebnis der Zweitstimmen verschiebt. Aber wieso darf eine durch ein nun erklärtermaßen verfassungswidrig zusammengesetztes Parlament gewählte und damit selber nicht mehr demokratisch legitimierte Regierung noch 2 Jahre weiterregieren? Damit würde diese illegitime Regierung ja doch fast die gesamte (oder wenigstens mehr als die Hälfte der)  Legislaturperiode regieren. Das kann doch wirklich nicht der Verfassung eines demokratischen Bundeslands entsprechen? Die Schlußfolgerung aus der Verfassungswidrigkeit kann ja wohl nur sein, daß entweder die Sitzverteilung umgehend korrigiert wird oder noch besser, daß es umgehend Neuwahlen gibt. Und unter umgehend kann man wohl kaum einen Zeitraum von zwei Jahren verstehen! Den Schleswig-Holsteinern kann doch wirklich nicht zugemutet werden, sich noch so lange von einer verfassungswidrig gewählten Regierung drangsalieren^regieren zu lassen!

Liebe Kieler Regierung: Bitte tretet umgehend zurück und schafft damit die Möglichkeit für schnelle Neuwahlen!

Und lieber SH Parlament: Korrigiert doch schleunigst eure Verfassung, damit solche unhaltbaren Zustände (sowohl die Parlamentszusammensetzung als auch der 2. Teil des Urteils des SH Verfassungsgerichts) in Zukunft nicht mehr möglich sind!

P.S.: An mein eigenes Landesparlament: Überprüft doch bitte, daß soetwas in Hessen nicht möglich ist!

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